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Sozialversicherungsbeiträge 2022

Die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bei selbständig Erwerbenden werden die Beiträge anhand des Einkommens im Beitragsjahr berechnet. Nichterwerbstätig bezahlen ebenfalls Beiträge an die AHV/IV/EO. Die Höhe richtet sich nach dem Vermögens und/oder nach der Höhe des jährlichen Renteneinkommens.

AHV/IV/EO und AL 2022 Angestellte

AHV/IV/EO: 10,6% (je 5,3% Arbeitgeber/Arbeitnehmer)

ALV: 2,2% bis CHF 148’200 (je 1,1% Arbeitgeber/Arbeitnehmer), 1% ab CHF 148’201

AHV/IV/EO 2022 Selbständig Erwerbende

AHV/IV/EO: 10%  (bei Einkommen unter 58’800 Franken vermindert sich der Beitragssatz gemäss der sinkenden Beitragsskala)

BVG 2. Säule 2022

Eintrittsschwelle: 21’510

Minimaler versicherter BVG-Lohn: 3’585

Maximaler versicherter BVG-Lohn: 60’945

Maximaler anrechenbarer BVG-Lohn: 86’040

Koordinationsabzug: 25’095

3. Säule (3a) 2022

Maximale Einzahlung mit Pensionskasse: 6’883

Maximale Einzahlung ohne Pensionskasse: 34’416, aber max. 20% des Erwerbseinkommens

AHV-Renten 2022

Minimale einfache AHV-Rente: 14’340

Maximale einfache AHV-Rente: 28’680