Die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bei selbständig Erwerbenden werden die Beiträge anhand des Einkommens im Beitragsjahr berechnet. Nichterwerbstätig bezahlen ebenfalls Beiträge an die AHV/IV/EO. Die Höhe richtet sich nach dem Vermögens und/oder nach der Höhe des jährlichen Renteneinkommens.
AHV/IV/EO und AL 2022 Angestellte
AHV/IV/EO: 10,6% (je 5,3% Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
ALV: 2,2% bis CHF 148’200 (je 1,1% Arbeitgeber/Arbeitnehmer), 1% ab CHF 148’201
AHV/IV/EO 2022 Selbständig Erwerbende
AHV/IV/EO: 10% (bei Einkommen unter 58’800 Franken vermindert sich der Beitragssatz gemäss der sinkenden Beitragsskala)
BVG 2. Säule 2022
Eintrittsschwelle: 21’510
Minimaler versicherter BVG-Lohn: 3’585
Maximaler versicherter BVG-Lohn: 60’945
Maximaler anrechenbarer BVG-Lohn: 86’040
Koordinationsabzug: 25’095
3. Säule (3a) 2022
Maximale Einzahlung mit Pensionskasse: 6’883
Maximale Einzahlung ohne Pensionskasse: 34’416, aber max. 20% des Erwerbseinkommens
AHV-Renten 2022
Minimale einfache AHV-Rente: 14’340
Maximale einfache AHV-Rente: 28’680