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Neue Buchhaltungs-Software: wichtige Informationen für unsere Kundschaft

Seit 1.1.2023 führen wir alle unsere Buchhaltungsmandate mit der Software Topal. Mit dem Modul «Topalino» können Sie einen permanenten Online-Zugriff auf Ihre Buchhaltung erhalten. Je nach Kenntnisstand können Sie dadurch einfache oder auch komplexere Buchungen selbst erfassen. Ihre aktuellen Zahlen sind direkt in der Software für Sie ersichtlich.

Wir als Treuhänder haben jederzeit Zugriff auf Ihre Daten. Wir können Ihre Buchungen prüfen, gegebenenfalls korrigieren oder ergänzen sowie den Jahresabschluss aufgrund Ihrer Eingaben erstellen.

Sind Sie daran interessiert, Teile Ihrer Buchhaltung mit Topalino selbst zu führen? Dann melden Sie sich bei uns. Gerne suchen wir mit Ihnen zusammen die optimale Lösung.

Wichtig: Topalino ist vorläufig nur für Windows erhältlich.

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Sozialversicherungsbeiträge 2023

Die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bei selbständig Erwerbenden werden die Beiträge anhand des Einkommens im Beitragsjahr berechnet. Nichterwerbstätig bezahlen ebenfalls Beiträge an die AHV/IV/EO. Die Höhe richtet sich nach dem Vermögens und/oder nach der Höhe des jährlichen Renteneinkommens.

AHV/IV/EO und AL 2023 Angestellte

AHV/IV/EO: 10,6% (je 5,3% Arbeitgeber/Arbeitnehmer)

ALV: 2,2% (je 1,1% Arbeitgeber/Arbeitnehmer)

AHV/IV/EO 2023 Selbständig Erwerbende

AHV/IV/EO: 10%  (bei Einkommen unter 58’800 Franken vermindert sich der Beitragssatz gemäss der sinkenden Beitragsskala)

ALV: nicht versichert

BVG 2. Säule 2023

Eintrittsschwelle: 22’050.-

Minimaler versicherter BVG-Lohn: 3’675

Maximaler versicherter BVG-Lohn: 62’475

Maximaler anrechenbarer BVG-Lohn: 88’200

Koordinationsabzug: 25’725

3. Säule (3a) 2023

Maximale Einzahlung mit Pensionskasse: 7’056

Maximale Einzahlung ohne Pensionskasse: 35’280, aber max. 20% des Erwerbseinkommens

AHV-Renten 2023

Minimale einfache AHV-Rente: 14’700

Maximale einfache AHV-Rente: 29’400

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Jahresendkurse ESTV 2022

Die wichtigsten Jahresendkurse 2022 lauten:

  • EUR 1 = 0.987450 CHF
  • GBP 1 = 1.112933 CHF
  • USD 1 = 0.925228 CHF

Weitere Devisenkurse finden Sie in den Kurslisten 2022 der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.

Jahresmittelkurse 2022

Die wichtigsten Jahresmittelkurse 2022 lauten:

  • EUR 1 = 1.00481626
  • GBP 1 = 1.1791102
  • USD 1 = 0.95497047

Die Tabelle mit sämtlichen Jahresmittelkursen 2022 der ESTV können Sie hier als PDF herunterladen.

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Jahresendkurse ESTV 2021

Die wichtigsten Jahresendkurse 2021 lauten:

  • EUR 1 = 1.036150 CHF
  • GBP 1 = 1.234099 CHF
  • USD 1 = 0.911141 CHF

Weitere Devisenkurse finden Sie in den Kurslisten 2021 der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.

Jahresmittelkurse 2021

Die wichtigsten Jahresmittelkurse 2021 lauten:

  • EUR 1 = 1.08101082
  • GBP 1 = 1.25746523
  • USD 1 = 0.9143082

Die Tabelle mit sämtlichen Jahresmittelkursen 2021 der ESTV können Sie hier als PDF herunterladen.

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Sozialversicherungsbeiträge 2022

Die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bei selbständig Erwerbenden werden die Beiträge anhand des Einkommens im Beitragsjahr berechnet. Nichterwerbstätig bezahlen ebenfalls Beiträge an die AHV/IV/EO. Die Höhe richtet sich nach dem Vermögens und/oder nach der Höhe des jährlichen Renteneinkommens.

AHV/IV/EO und AL 2022 Angestellte

AHV/IV/EO: 10,6% (je 5,3% Arbeitgeber/Arbeitnehmer)

ALV: 2,2% bis CHF 148’200 (je 1,1% Arbeitgeber/Arbeitnehmer), 1% ab CHF 148’201

AHV/IV/EO 2022 Selbständig Erwerbende

AHV/IV/EO: 10%  (bei Einkommen unter 58’800 Franken vermindert sich der Beitragssatz gemäss der sinkenden Beitragsskala)

BVG 2. Säule 2022

Eintrittsschwelle: 21’510

Minimaler versicherter BVG-Lohn: 3’585

Maximaler versicherter BVG-Lohn: 60’945

Maximaler anrechenbarer BVG-Lohn: 86’040

Koordinationsabzug: 25’095

3. Säule (3a) 2022

Maximale Einzahlung mit Pensionskasse: 6’883

Maximale Einzahlung ohne Pensionskasse: 34’416, aber max. 20% des Erwerbseinkommens

AHV-Renten 2022

Minimale einfache AHV-Rente: 14’340

Maximale einfache AHV-Rente: 28’680

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Kurzarbeitsentschädigung Corona beantragen

Wenn Ihr Betrieb von Kurzarbeit infolge der Covid-19-Krise betroffen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Mitarbeitenden Kurzarbeit beantragen. Zuständig ist die Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl. Hier finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Lage und die Formulare für den Kurzarbeits-Antrag.