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Sozialversicherungsbeiträge 2023

Die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bei selbständig Erwerbenden werden die Beiträge anhand des Einkommens im Beitragsjahr berechnet. Nichterwerbstätig bezahlen ebenfalls Beiträge an die AHV/IV/EO. Die Höhe richtet sich nach dem Vermögens und/oder nach der Höhe des jährlichen Renteneinkommens.

AHV/IV/EO und AL 2023 Angestellte

AHV/IV/EO: 10,6% (je 5,3% Arbeitgeber/Arbeitnehmer)

ALV: 2,2% (je 1,1% Arbeitgeber/Arbeitnehmer)

AHV/IV/EO 2023 Selbständig Erwerbende

AHV/IV/EO: 10%  (bei Einkommen unter 58’800 Franken vermindert sich der Beitragssatz gemäss der sinkenden Beitragsskala)

ALV: nicht versichert

BVG 2. Säule 2023

Eintrittsschwelle: 22’050.-

Minimaler versicherter BVG-Lohn: 3’675

Maximaler versicherter BVG-Lohn: 62’475

Maximaler anrechenbarer BVG-Lohn: 88’200

Koordinationsabzug: 25’725

3. Säule (3a) 2023

Maximale Einzahlung mit Pensionskasse: 7’056

Maximale Einzahlung ohne Pensionskasse: 35’280, aber max. 20% des Erwerbseinkommens

AHV-Renten 2023

Minimale einfache AHV-Rente: 14’700

Maximale einfache AHV-Rente: 29’400