Die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bei selbständig Erwerbenden werden die Beiträge anhand des Einkommens im Beitragsjahr berechnet. Nichterwerbstätig bezahlen ebenfalls Beiträge an die AHV/IV/EO. Die Höhe richtet sich nach dem Vermögens und/oder nach der Höhe des jährlichen Renteneinkommens.
AHV/IV/EO und AL 2023 Angestellte
AHV/IV/EO: 10,6% (je 5,3% Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
ALV: 2,2% (je 1,1% Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
AHV/IV/EO 2023 Selbständig Erwerbende
AHV/IV/EO: 10% (bei Einkommen unter 58’800 Franken vermindert sich der Beitragssatz gemäss der sinkenden Beitragsskala)
ALV: nicht versichert
BVG 2. Säule 2023
Eintrittsschwelle: 22’050.-
Minimaler versicherter BVG-Lohn: 3’675
Maximaler versicherter BVG-Lohn: 62’475
Maximaler anrechenbarer BVG-Lohn: 88’200
Koordinationsabzug: 25’725
3. Säule (3a) 2023
Maximale Einzahlung mit Pensionskasse: 7’056
Maximale Einzahlung ohne Pensionskasse: 35’280, aber max. 20% des Erwerbseinkommens
AHV-Renten 2023
Minimale einfache AHV-Rente: 14’700
Maximale einfache AHV-Rente: 29’400